Die Tage wurde die Revision eines Chefarztes wegn Bestechung und Betruges verworfen; BGH Nr. 138 v. 5.8.2011. Der Chefarzt hatte "Spenden" von den Patienten eingefordert, weil diese keine Wahlleistungen (unterschreiben) wollten. Die Spenden liefen über ein bzw. das Drittmittelkonto. Sind "Spenden" nicht Wahlleistungen eigener Art. Es wundert einen schon, daß man sich nicht vor der Eröffnung des Hauptverfahrens einigen wollte .... |




