Zeitungen titelten: Kläger durfte Chinesin heiraten - Chinesin kein Sicherheitsrisiko - Kündigung (in der Probezeit) unwirksam. Tatsächlich mußte das LAG Schleswig-Holstein über diesen Kündigungsschutzprozeß die Tage entscheiden (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.6.2011 - 3 Sa 95/11). Bei der Arbeitgeberin handelt(e) es sich um ein kleineres Familienunternehmen aus dem Umfeld von Hamburg (man verdingt sich als Herstellerin für militärische "Dinge"). Die Arbeitgeberin hat eigentlich keinen schlechten Ruf und es (ver-)wundert einen, weshalb die Sache so aus dem Ruder lief. Nichtsdestotrotz ist der Prozeß ein Beispiel dafür, daß es sich lohnt, auch bei ganz kurzen Arbeitsverhältnissen eine Klage einzureichen. |




