Eilbeschlüsse gegen Krankengeldeinstellung nur auf einstweilige Anordnung Das LSG Bayern hat mit einer aktuellen Entscheidung für mehr Rechtssicherheit gesorgt. Rechtsstreitigkeiten wegen der Einstellung von Krankengeld müssen im Eilverfahren mittels einer einstweiligen Anordnung entschieden werden. Eilverfahren bei Krankengeldeinstellung Die Richter widersprechen damit der Auffassung des Bundesversicherungsamts (BVA). Krankengeld wird durch die Krankenkassen regelmäßig im zweiwöchigen Turnus nach Vorlage eines ärztlichen |




