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Eingetragen am Friday, May 04, 2012 6:17 PM
Die aktuellen Probleme, wenn auch bitter für die Belegschaft, sind ein schönes Beispiel für "aktive" Betriebsratsarbeit. Man fragt allerdings unweigerlich, ob die Sache nicht eh zum Scheitern verurteilt ist. Wer in aller Welt will und kann denn den Sozialplan bezahlen? Mal seh´n, wie sich die Sach entwickelt. Gegenkonzept zur Geschäftsführung:Wie der Betriebsrat Neckermann.de retten will | FTD.de Das Management von Neckermann will das Textilangebot des Versandhändlers streichen - doch der Betriebsrat sieht gerade hier Kernkompetenzen. |
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Eingetragen am Wednesday, April 25, 2012 2:22 PM
In selbständigen kleineren Betriebsteilen werden grundsätzlich keine eigenen Betriebräte gewählt. In Betrieben mit weniger als 21 Arbeitnehmern gibt es nämlich keine Sozialplanverhandlungen u.ä.; vgl. §§ 112 ff. BetrVG. Arbeitnehmer müssen halt darauf achten, daß sie sich an den einheitlichen Betrieb hängen bzw. unternehmenseinheitliche Betriebsräte gebildet werden; vgl. § 3 Abs. 3 BetrVG. Gratulation an den Arbeitgeber, der es schafft, in "kleinen" Betrieben kleine Betriebsräte wählen zu lassen. Tja - teile und herrsche.
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Eingetragen am Saturday, August 27, 2011 12:46 PM
27.08.2011 Lübecker Nachrichten berichten - Angestellte einer Firma am Nordlandkai wollten ein Mitspracherecht. Die Geschäftsführung stellt sich quer. Fristlos gekündigt: In einer kleinen Firma sind drei Mitarbeiter rausgeworfen worden, weil sie einen Betriebsrat gründen wollten. Zwei Tage nach dem Versuch lag die Kündigung im Briefkasten. Die Geschäftsführung will die Gründung mit aller Macht verhindern, so der Vorwurf. Die Gewerkschaft Ver.di ist eingeschaltet und setzt sich für die Belegschaft ein. |
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Eingetragen am Sunday, August 14, 2011 2:23 PM
Immer wieder beklagen sich Betriebsräte, daß sie bei (Neu-)Einstellungen nicht richtig gehört werden und dann auch nicht weiter wissen - gerade bei Leiharbeitnehmern. Dies liegt oftmals auch daran, daß Betriebsräte den 5. Abschnitt BetrVG nicht richtig leben und sich dessen Anwendungsbereich für ihre Arbeit nicht erschließen. Ratschlag: Demnächst mal § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG i.Vm. § 81 Abs. 1 SGB IX ziehen. Gilt auch bei Leiharbeitnehmern. AGer müssen nämlich prüfen, ob die neue Stelle nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden kann. Dazu muss man sich u.a. mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen und dort nachfragen.....
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Eingetragen am Monday, August 01, 2011 4:04 PM
Eine Minderheitsgruppe im Betriebsrat kann vom Betriebsrat als Gremium keine Überlassung eigener Büroräume einschließlich Bürotechnik zur ausschließlichen Nutzung verlangen (LAG Berlin-Brandenburg v. 19.06.2011, 7 TaBV 764/11).
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Eingetragen am Monday, August 01, 2011 3:40 PM
ArbG Köln, Urteil v. 5. April 2011 - 12 Ca 8659/10. Ein Pilot ist nicht verpflichtet, seine Cockpit-Mütze in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich zu tragen, solange der Arbeitgeber ausschließlich das männliche Cockpitpersonal hierzu verpflichtet.
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