Rechtsanwalt Dietmar Schneider - Arbeitsrecht - Medizinrecht
 
 
 
 
 
Rechtsgebiete
 
 
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Schneider überwiegend im Arbeitsrecht und im Medizinrecht tätig. Rechtsanwalt Schneider arbeitet größenteils in Norddeutschland (Hamburg, Bremen, Hannover, Lübeck, Kiel) sowie in Berlin.
 
Kinderkrankenschwester 1968
 
 
Das Arbeitsrecht und das Medizinrecht sind heutzutage rechtlich eng miteinander verbunden. Ursächlich ist hierfür die enorme wirtschaftliche Bedeutung des Gesundheitswesens.
 
Das Gesundheitswesen zählt zu den wichtigsten Beschäftigungszweigen in Deutschland.
 
Rund 11 % aller Beschäftigten arbeiten in diesem Sektor - mehr als zehnmal so viele wie in der Chemischen Industrie. Die Zahl der Arbeitsplätze im Gesundheitswesen liegt bei über 4,31 Millionen. 
 
Unsere Mandanten kommen aus dem Gesundheitswesen, der Gesundheitsindustrie und dem Handel.