Rechtsanwalt Dietmar Schneider - Arbeitsrecht - Medizinrecht
Qualifikation
 
Rechtsanwalt Schneider hat den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht sowie den Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht absolviert.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechtsanwalt Schneider war lange Jahre als Justiziar in der Gesundheitsbranche tätig. Seine Lehr- und Wanderjahre hat er u.a. am Neuen Markt sowie in einer Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkanzlei gemeistert.       
 
 
Das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer wird denjenigen erteilt, die ihrer Fortbildungspflicht in besonderer Weise nachgekommen sind. Innerhalb von drei Jahren muss ein Rechtsanwalt mindestens 360 Punkte in den Modulen materielles Recht, Berufsrecht, Verfahrens- oder Prozessrecht sowie Betriebs-, Personal- oder Verhandlungs-führung vorweisen. Rechtsanwalt Schneider hatte innerhalb der letzten drei Jahre 2950 Punkte erzielt.