Medizinrecht
Das Medizinrecht ist nur teilweise Arztrecht. Stellt man auf die FAO (Stand 2005) ab, so ist das Medizinrecht ein Schnittmengenfach, das unterschiedliche Rechtsgebiete und unterschiedliche Prozessordnungen bündelt. Seine Klammer findet es in der Begrifflichkeit des Gesundheitswesen.
Rechtsanwalt Schneider berät im Medizinrecht (einschließlich der jeweils betroffenen steuer-, gesellschafts- und wettbewerbsrechtlichen Fragen sowie der arbeitsrechtlichen Bezüge von Krankenhauspersonal, Krankenhausorganisation und -leitung) u.a. in folgenden Rechtsgebieten:
- Arzthaftung/ Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere zivil- und strafrechtliche Haftung von Ärzten und Krankenhäusern
- Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
- Recht der Pflegeversicherung
- Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarzt-vertragsrecht
- Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
Steuerrecht
- Besteuerung von Freiberuflern
back office