Rechtsanwalt Dietmar Schneider - Arbeitsrecht - Medizinrecht
Kündigungsschutzprozess
 
 
Ein Arbeitsverhältnis endet durch Kündigung, Zeitablauf wegen Befristung, ein-vernehmliche (Beendigungs-)Vereinbarung, Anfechtung und durch Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts.
 
Will sich ein Arbeitnehmer (m/w) gegen eine Kündigung des Arbeitgebers wehren, muss er bei dem für ihn örtlich zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben. Zwingende Prozessvoraussetzung ist es dabei, daß die Klage innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben wird. Nach Zustellung der Klage beraumt das Arbeitgericht zunächst den Gütetermin, auch Güteverhandlung genannt, an. Besonderheit ist es, daß die Güteverhandlung innerhalb von zwei Wochen nach Klageerhebung stattfinden soll(te). Hauptziel des Gütetermins ist es, frühzeitig eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Als "Belohnung" daher die frühe Terminierung. Scheitert der Gütetermin, wird Termin zur streitigen Verhandlung anberaumt und durch Urteil entschieden. 
 
Im Jahre 2009 waren die Arbeitsgerichte im Urteilsverfahren mit 628.067 Verfahren befaßt gewesen; einschließlich Bestandsklagen. Erstinstanzlich wird in der Regel in einem Zeitfenster von 4 - 6 Monaten entschieden. Es ist aber kein Geheimnis, daß in Großstädten bis zu 12 Monate auf ein (erstes) Urteil gewartet werden muß. Für die Arbeitgeberseite bedeutet eine lange Pozessdauer oftmals Rückstellungs-bildung und für die Arbeitnehmerseite - soweit § 102 Abs. 5 BetrVG mißlingt - finanzieller Zwang bzw. Druck. 
 
Gemäß § 12a ArbGG besteht in der Arbeitsgerichtsbarkeit die Besonderheit (Urteilsverfahren erster Rechtszug), daß in der ersten Instanz der "Verlierer" nicht die Anwaltskosten des "Siegers" erstattet. Der Abschluß einer Rechtsschutz-versicherung kann daher sinnvoll sein. Zunehmend verstärkt sch der Trend, daß viele Anwälte nicht mehr auf Basis der Gebührenordnung (RVG) arbeiten, sondern auf Stundenbasis liquidieren. Die anwaltlichen Stundensätze liegen erfahrungs-gemäß bei bis zu € 350 netto und sind oftmals - je nach Verfahrensdauer - abfallend gestaffelt.