Kündigungsarten
Im Arbeitsrecht gilt ein in der Wertigkeit abgestuftes und in der Zielsetzung differenziertes Kündigungssystem. Der reinen Lehre nach ist das Kündigungsrecht dabei durchaus arbeitgeberfreundlich und verweigert vom Ansatz her dem Arbeitnehmer den dauerhaften Schutz von Status und Besitzstand. Das Dilemma ist lediglich, daß in der Praxis oftmals übersehen wird, daß das Arbeitsrecht keine betriebswirtschaftliche Notbremse für verschleppte oder gar falsche unternehmerische Entscheidungen ist. Betrachtet man nämlich auch den Arbeitnehmer als Unternehmer, so hat aber eben auch sein Unternehmen/ sein Geschäftsmodell Anspruch auf Planungssicherheit und Vertragstreue.
Aus Arbeitgebersicht unterteilt sich das Kündigungsrecht wie folgt.