Individualarbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Es befaßt sich hauptsächlich mit dem Zustandekommen des Arbeitsvertrages, mit den Pflichten der Arbeitsvertrags-parteien mit den zahlreichen gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht modifizierten Regelungen des Leistungsstörungsrecht und mit der Beendigung des Arbeitsver-hältnisses. Für die Praxis ist es enorm wichtig, daß man sich dem Arbeitsrecht mit dem richtigen Systemverständnis nähert. Das Arbeitsrecht fragt nämlich nicht nach der wirtschaftlichen Abhängigkeit, sondern orientiert sich zunächst an der Weisungsgebundenheit der Beteiligten. Daher sind z.B. Chefärzte und ihre Sekretärinnen in der Regel ganz normale Arbeitnehmer; auch wenn es sicherlich nicht dem "gefühlten" Hierachiegefälle entspricht. Auf der anderen Seite ist der Geschäftsführer einer kleinen Filiale (in Form einer GmbH) - bis auf seltene Ausnahmen - niemals Arbeitnehmer. Die "angestellten" Chefs haben damit keinen Kündigungsschutz.