Rechtsanwalt Dietmar Schneider - Arbeitsrecht - Medizinrecht
Das Mandat
Ein übernommes Mandat wird vom Anwalt schriftlich bestätigt. Der Mandant erteilt sodann eine schriftliche Vollmacht und genehmigt die Honorarvereinbarung.
 
 
Wird ein Mandat abgelehnt, so erfolgt dies in der Regel ohne Begründung.
 
Nach der Mandatserteilung - so es zweckmäßig erscheint - erhält der Mandant per Datei einen Zeitplan. Gerade Kündigungssachen durchlaufen immer wieder die gleichen zeitlichen Prüfungsstationen. Ein Zeitplan gibt dem Mandanten die notwendige Planungssicherheit (to-do-list) und kann jeweils aktuallisiert werden.       
 
Vertrauliche Informationen werden grundsätzlich nicht per Fax und/oder eMail verschickt oder von uns erbeten.
 
 
 
 
 
Vollmacht ArbG.pdf (PDF — 181 KB)
Vollmacht.pdf (PDF — 266 KB)