Rechtsanwalt Dietmar Schneider - Arbeitsrecht - Medizinrecht
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Der Weg des Samurai

Nicht selten kommt es vor, heute schon wieder, daß ein Arbeitnehmer - auch nach Jahren - keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hat; selbst bei Betriebsräten. Für die Begründung eines Arbeitverhältnisses bedarf es grundsätzlich keines schriftlichen Arbeitsverftrages. Wenn es später aber dann mal Streit oder Fragen gibt ..... 
 
Der Weg des Samurai
Als Moro`oka Hikoza`emon wieder zum Dienst verpflichtet wurde, erklärte ihm der Fürst, was er zu tun und zu lassen habe.

Abgelehnte Bewerberin - § 22 AGG

Arbeitgeber begründet die Absage an eine Bewerberin wie folgt: "Betrachten sie die Absage bitte nicht als Wertung ihrer beruflichen Qualifikation". Im Umkehrschluß kann man dann wohl nicht mehr ausschließen, daß eben sachfremde Erwägungen eine wesentliche Rolle gespielt haben müssen für die Absage; wenn es doch die berufliche Qualifikation angeblich nicht war. Damit sind wird auch schon im Vorfeld "Schmerzensgeld" gemäß §§ 15, 22 AGG. 

Arbeitsunfall - Schmerzensgeld

Ohne Vorliegen von Vorsatz sind Ansprüche wegen eines Personenschadens gegenüber dem Arbeitgeber gemäß § 104 Abs. 1 SGB VII ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt selbst dann, wenn sich der Arbeitnehmer schwerste Verletzungen zugezogen hat.  Nur bei gewollter Unfallfolge kann eine Haftung nach § 104 Abs. 1 SGB VII begründet werden. ( LAG Köln, Urteil vom 03.08.2011 - 9 Sa 1469/10, LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.01.2011 - 3 Sa 495/10)

Frage nach der Schwerbehinderung

Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis ist zulässig
 
Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist jedenfalls nach sechs Monaten, also nach dem Erwerb des Sonderkündigungsschutzes für behinderte Menschen, die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung zulässig. Das gilt insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen. Der mit einem GdB von 60 schwerbehinderte Kläger stand seit dem 1. November 2007 in einem bis zum 31.

Kündigungsschutz - Immissionsschutzbeauftragter

Nicht nur Betriebsräte genießen nachwirkenden Kündigungsschutz. Auch der Immissionsschutzbeauftragte genießt 1 Jahr nach Abberufung Kündigungsschutz; vgl. § 58 BImSchG.

Minijob oder 400-Euro-Job

Bei den Minijobs stellt man oftmals fest, daß diese nicht als ganz "normale" Arbeitsverhältnisse im Bewußtsein verankert sind. Was sie aber zwingend sind, nur eben sozialversicherungsfrei. Die Kombination Minijob in Befristung -siehe unten- ist dabei doppelt interessant, weil man nicht selten feststellen kann, daß gar kein Minijob und auch gar keine wirksame Befristung vorliegt. Das ist z.B. dann interessant, wenn man einen Mitarbeiter auf € 400- Basis sozialversicherungsfrei einstellt und ihn quasi als "Geschäftsmodell" immer wieder Überstunden ableisten läßt.

Neckermann - Betriebsratsarbeit

Die aktuellen Probleme, wenn auch bitter für die Belegschaft, sind ein schönes Beispiel für "aktive" Betriebsratsarbeit. Man fragt allerdings unweigerlich, ob die Sache nicht eh zum Scheitern verurteilt ist. Wer in aller Welt will und kann denn den Sozialplan bezahlen? Mal seh´n, wie sich die Sach entwickelt.   
 
 
Gegenkonzept zur Geschäftsführung:Wie der Betriebsrat Neckermann.de retten will | FTD.de
 
Das Management von Neckermann will das Textilangebot des Versandhändlers streichen - doch der Betriebsrat sieht gerade hier Kernkompetenzen.

Wettbewerbsverbot

Dürfen Rentner (m/w) ihren ehemaligen Arbeitgebern Wettbewerb machen? In der Regel leider ja. Der Arbeitgeber kann diesem Problem nur begegnen, wenn es ihm gelingt, vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine nachvertragliche Wettbewerbsvereinbarung abzuschließen. Dies kostet jedoch Geld, die sogenannte Karrenzentschädigung.

Betriebsratswahl = Jobverlust

In selbständigen kleineren Betriebsteilen werden grundsätzlich keine eigenen Betriebräte gewählt. In Betrieben mit weniger als 21 Arbeitnehmern gibt es nämlich keine Sozialplanverhandlungen u.ä.; vgl. §§ 112 ff. BetrVG. Arbeitnehmer müssen halt darauf achten, daß sie sich an den einheitlichen Betrieb hängen bzw. unternehmenseinheitliche Betriebsräte gebildet werden; vgl. § 3 Abs. 3 BetrVG. Gratulation an den Arbeitgeber, der es schafft, in "kleinen" Betrieben kleine Betriebsräte wählen zu lassen. Tja - teile und herrsche.    

Leiharbeiternehmer / Arbeitnehmerüberlassungen

Betriebsräte fragen mich immer wieder, was man denn gegen die vielen Leiharbeitnehmer machen kann. Letztendlich steht der Wunsch der Betriebsräte dahinter, daß man Leiharbeitsverträge nicht immer wieder verlängert, sondern, daß der Arbeitgeber die Leiharbeitnehmer als normale Mitarbeiter in der Stammbelegschaft anstellt.
Ein probates Mittel könnte sein, wenn der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern gemäß§ 99 Abs.
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