Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Schneider in allen Bereichen des Arbeitrechts einschließlich der gesellschafts-, steuer- und wettbewerbsrechtlichen Teilgebiete. Die arbeitsrechtliche Beratung umfaßt u.a. folgende Bereiche:
- Inhalt und Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen einschließlich Kündigungsschutz
- Abschluß und Änderung von Arbeits- und Berufsausbildungsverträgen
- betriebliche Altersversorgung
- Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen
- Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht
Steuerrecht und Recht der Sozialversicherung
- Lohnsteuerrecht und Lohnsteueraußenprüfung
back office
Sonderthemen
- Organverantwortlichkeiten im Fokus der Gesellschafter
- Wettbewerbsverbote/ -vereinbarungen
- Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (AOP - ZV)